legitimieren

legitimieren
legitim
»gesetzmäßig, rechtmäßig, gesetzlich anerkannt«: Das Wort der Rechtssprache wurde im 18. Jh. aus gleichbed. lat. legitimus entlehnt. Dies ist eine Bildung zu lat. lex (legis) »Gesetz« (vgl. legal). – Dazu stellt sich als Gegenbildung illegitim »gesetzwidrig, gesetzlich nicht anerkannt« (18. Jh.; aus lat. il-legitimus); ferner gehören dazu Legitimation »Echtheitserklärung; ‹Rechts›ausweis; rechtliche Anerkennung« (17. Jh.; aus frz. légitimation, zu frz. légitime) und legitimieren »beglaubigen; für gesetzmäßig erklären; rechtlich anerkennen«, auch reflexiv »sich legitimieren« »sich ausweisen« (16. Jh.; aus mlat. legitimare »rechtlich anerkennen«).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Legitimieren — (neulat.), beglaubigen, für legitim erklären; sich legitimieren, sich ausweisen, seine Berechtigung zu etwas dartun. Legitimisten, Legitimität, s. Legitim …   Kleines Konversations-Lexikon

  • legitimieren — V. (Mittelstufe) geh.: etw. für legitim erklären Beispiel: Die Gesetzesänderung wurde vom Parlament legitimiert. legitimieren V. (Aufbaustufe) geh.: jmdn. zu einer bestimmten Handlung berechtigen Synonyme: befugen, bevollmächtigen, ermächtigen,… …   Extremes Deutsch

  • Legitimieren — (neulat.), für legitim erklären, die Legitimität (s. d.) dartun, erteilen; sichl., dartun, bescheinigen, daß man zur Vornahme einer Handlung befugt, bevollmächtigt sei, auch sich über seine Persönlichkeit ausweisen (s. Legitimation) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • legitimieren — 1. a) [als rechtmäßig] anerkennen, amtlich bestätigen, beglaubigen, für legitim erklären, gutheißen, zulassen; (bildungsspr.): konzedieren, legalisieren, sanktionieren; (ugs.): absegnen; (Amtsspr.): stattgeben. b) ausstatten mit, befugen,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • legitimieren — ermächtigen; berechtigen; mandatieren (veraltet); bevollmächtigen; befugen; autorisieren; begründen; argumentieren; rechtfertigen; erklären; …   Universal-Lexikon

  • legitimieren — le·gi·ti·mie·ren; legitimierte, hat legitimiert; [Vt] etwas legitimieren etwas für ↑legitim (1) erklären ≈ billigen <ein Vorgehen, eine Gesetzesänderung legitimieren> || hierzu Le·gi·tima·ti·o̲n die; nur Sg …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • legitimieren — le|gi|ti|mie|ren 〈V.〉 1. für legitim erklären, beglaubigen, berechtigen; Ggs.: delegitimieren 2. sich legitimieren eine Legitimation (4) vorlegen, sich ausweisen …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • legitimieren — le|gi|ti|mie|ren (beglaubigen; [Kinder] als ehelich erklären); sich legitimieren (sich ausweisen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • legitimieren, sich — sich legitimieren V. (Aufbaustufe) geh.: seine Identität durch Vorlage eines Dokuments nachweisen, sich ausweisen Beispiel: Er legitimierte sich mit einer Fotokopie der Geburtsurkunde …   Extremes Deutsch

  • legitimieren — le|gi|ti|mie|ren unter Einfluss von fr. légitimer aus mlat. legitimare »rechtlich anerkennen«>: 1. a) beglaubigen; b) für gesetzmäßig erklären. 2. ein Kind für ehelich erklären. 3. sich : sich ausweisen. 4 …   Das große Fremdwörterbuch

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